Autor: n.h.
131 neue Mitglieder hat die KSV seit dem Start der Mitglieder-Werbeaktion Anfang des Jahres hinzugewonnen. So werden vermutlich einige neue Gesichter (inklusive des Schreibers) zu sehen sein, wenn am Mittwoch um 19 Uhr im Holsteiner die diesjährige Jahreshauptversammlung steigt.
Für ein wenig Verwirrung bei einigen Neumitgliedern sorgte dabei der Umstand, dass laut der Einladung, die Ende April an die Mitglieder verschickt wurde, als Tagesordnungspunkte sowohl Wahlen von zwei Mitgliedern des Wahlausschusses als auch die des Aufsichtsrates angekündigt wurden. Denn laut Satzung ist es der insgesamt dreiköpfige Wahlausschuss, der das Vorschlagsrecht für den Aufsichtsrat hat, der dann letztlich von den Mitgliedern gewählt wird (oder auch nicht).
Auf Anfrage erfuhr holstein-block.de, dass bereits im letzten Jahr zwei Mitglieder des Wahlausschusses gewählt wurden, die verschickte Tagesordnung "nicht ganz korrekt" sei und sich "ein paar kleine Fehler" eingeschlichen hätten, weil man die Tagesordnung des Vorjahres als Grundlage genommen habe.
Ob das nun einen sorgfältigen Umgang mit dem wichtigsten Termin für die "Basis" darstellt, sei dahingestellt. An der Basis rumort es zumindest nach wie vor, was den Abschied von Dmitrijus Guscinas von der KSV angeht, die den Fans der KSV, ob nun Mitglied oder nicht, via Kieler Nachrichten mitgeteilt wurde. In der Kritik steht dabei nicht nur die Entscheidung an sich, sondern auch die Öffentlichkeitsarbeit der KSV: Dass diese wichtige Personalie nicht auf der vereinseigenen Homepage kommuniziert wurde, sondern lediglich indirekt in der Presse und dass sich die KSV ansonsten nur auf Anfrage in gleichlautenden Mails äußert.
Aber auch ohne den aktuellen Unmut über den Umgang mit Guscinas könnte die bevorstehende Versammlung interessant werden, denn in die "Legislaturperiode" des noch amtierenden Aufsichtsrates fielen Vollmann-Rausschmiss, Götz-Verflichtung und Abstieg unter Wück. "Der Ausichtsrat beaufsichtigt das Präsidium und - sofern bestellt - den/die Geschäftsführer bei der Führung der Geschäfte des Vereins. Er ist dazu berechtigt, sich jederzeit umfassenden Bericht erstatten zu lassen" - §13, Aufgaben des Aufsichtsrates, Satzung des KSV Holstein.
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