Hallo NB1966, Du beziehst Dich vermutlich auf diesen einen aktuellen BILD-Artikel. So weit ich weiß, hat die BILD in diesem Artikel einen eigenen, falschen Artikel zitiert, der kurz nach der Verhandlung auf den Markt geworfen wurde. Soweit ich mich erinnern kann, liegt noch nicht einmal die Urteilsbegründung vor, anhand derer ja überhaupt Berufung eingelegt werden könnte ...